Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand vom 06.02.2025
1. Geltungsbereich
1.1. Das komplette Angebot richtet
sich ausschließlich an Gastronomen, die in ihrer gewerblichen oder
selbständigen beruflichen Tätigkeit und nicht zu privaten Zwecken handeln. Die
angebotene Hardware ist für die Nutzung unserer Horeca
HERO Web-App bestimmt und dient als Zubehör, das zur erworbenen Software-Lizenz
bereitgestellt wird und ist nicht für den privaten Gebrauch vorgesehen. Um die
Nutzung in diesem Sinne durch unsere Kunden sicherzustellen, überprüfen wir die
Unternehmereigenschaft im Rahmen der Bestellabwicklung. Der Vertragsschluss
erfolgt vorbehaltlich dessen, dass diese Prüfung positiv ausfällt.
1.2.Sämtliche in diesen AGB auf natürliche
Personen bezogenen Bezeichnungen, die ausschließlich in männlicher Form
verwendet werden, beziehen sich gleichermaßen auf Frauen und Männer.
2. Vertragspartner
2.1.Vertragspartner des Kunden ist:
Gastro Check GmbH
Rennweg 1
6020 Innsbruck
UID-Nr.: ATU66451706
Geschäftsführer: Christian Vogler
Telefon:
+43 (0) 699 150 75 945
E-Mail:
info[at]horeca-hero.at
3. Leistungen, Leistungsumfang und Auftragserteilung
3.1.Gastro Check GmbH bietet insbesondere die
folgenden Produkte und Dienstleistungen an:
· Gastro Check GmbH Software (Erwerb einer
Nutzungslizenz)
· Schnittstellen/Zusatzmodule für Gastro Check GmbH
Software (Erwerb von Nutzungslizenzen)
· Telefon- und E-Mail-Hotline
· Schulungen
· Checklisten
· einmalige Kostenverrechnung (Aktivierung,
individualisiertes Set-Up)
· monatlicher Service
· notwendige Updates und Aktualisierungen der Software
3.2. Das Hauptprodukt von Gastro Check GmbH ist
die Horeca HERO-Softwareplattform, einschließlich
sämtlicher Produkte und Dienstleistungen sowie der dazu erhältlichen
Schnittstellen/Zusatzmodule (im Folgenden als "Horeca
HERO" bezeichnet).
3.3.Der genaue Umfang der von Gastro Check GmbH zu erbringenden Leistungen
sowie die wesentlichen wechselseitigen Rechte und Pflichten ergeben sich aus
der Leistungsbeschreibung im Angebot und/oder eventuell angenommenen
Zusatzangeboten.
3.4. Gastro Check GmbH erfasst im Rahmen eines, gegebenenfalls auch
telefonischen, Erstgesprächs die Wünsche des (potenziellen) Kunden und
informiert diesen über die Leistungen von Gastro Check GmbH.
3.5. Auf Wunsch erstellt Gastro Check GmbH basierend auf den erfassten
Informationen ein Angebot für den (potenziellen) Kunden, an das Gastro Check
GmbH - sofern im Angebot nicht anders angegeben - für einen Zeitraum von 3
Wochen ab Ausstellungsdatum gebunden ist.
3.6. Durch die Unterzeichnung des von Gastro Check GmbH unterbreiteten
Angebots kommt ein Vertrag zwischen Gastro Check GmbH und dem Kunden zustande.
Die Unterzeichnung bestätigt, dass der Unterzeichnende als Vertreter des Kunden
im Sinne des § 1 Abs. 1 des Unternehmensgesetzbuchs (UGB) handelt. Der
Unterzeichnende bestätigt außerdem durch seine Unterschrift, für den Kunden
vertretungsbefugt oder anderweitig ermächtigt zu sein, das Angebot von Gastro
Check GmbH im Namen des Kunden anzunehmen und den Kunden zu verpflichten.
Andernfalls gilt der Vertrag als mit dem Unterzeichnenden zustande gekommen.
3.7. Vereinbarungen mit Mitarbeitern von Gastro Check GmbH (z. B. Verkaufs-,
Liefer- und Installationspersonal) sowie mündliche Zusagen von Mitarbeitern von
Gastro Check GmbH binden Gastro Check GmbH nicht. Derartige Vereinbarungen oder
Zusagen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch
den Geschäftsführer von Gastro Check GmbH.
3.8. Gastro Check GmbH ist nicht verpflichtet, den Kunden hinsichtlich der
Interoperabilität des Horeca HEROs mit der
Systemumgebung des Kunden zu beraten. Jegliche Warnpflichten von Gastro Check
GmbH in dieser Hinsicht werden ausgeschlossen.
3.9.
Soweit nichts anderes vereinbart, beträgt
die Vertragslaufzeit drei (3) Jahre. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt zwölf
(12) Monate, nach welcher der Vertrag bis zum Ende der jeweiligen Rechnungsperiode
monatlich schriftlich gekündigt werden kann. Die Mindestvertragslaufzeit sowie
die Kündigungsfrist kann sich bei abweichenden Kooperationsverträgen sowie
Spezialangeboten (Messeangeboten, etc.) ändern.
3.10. Sofern der Kunde den Vertrag nicht vor Ablauf der
Vertragslaufzeit kündigt, verlängert sich dieser um weitere zwölf (12) Monate. Für
die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Zugang der Kündigungserklärung beim
Anbieter entscheidend.
3.11. Ist mit dem Kunden eine Jahreszahlung vereinbart
worden, wird bei Kündigung der Betrag für nicht mehr aktivierte Monate dem
Kunden gutgeschrieben.
4. Vertragsgegenstand und Systemvoraussetzungen
4.1.Dem Kunden wird aufgrund dieses Vertrags das entgeltliche Recht zur zeitlich befristeten Benutzung der cloudbasierten
gastronomischen Software „Horeca HERO“ eingeräumt.
Daneben bietet Gastro Check GmbH dem Kunden verschiedene Serviceleistungen an.
Der von Gastro Check GmbH geschuldete konkrete Leistungsumfang bestimmt sich
gleichberechtigt nach der Leistungsbeschreibung, die auf www.horeca-hero.com
dargestellt ist.
4.2.Die Hardware „Terminal“, bestehend aus einem Tablet kann der Kunden im
Rahmen des Erwerbs der Software Lizenz entgeltlich
erwerben.
4.3.Das cloudbasierte System für Mitarbeiter-Onboarding und Compliance in
der Gastronomie mit dem Namen „Horeca HERO“ wird in
Form einer System-as-a-Service-Lösung angeboten.
Dieser Vertrag begründet mit Ausnahme der spezifischen Berechtigung zur
Installation und Nutzung von „Horeca HERO“ keine
urheberrechtlichen Nutzungsrechte für den Kunden. Die Bezeichnung „Lizenz“ für
verschiedene Produktversionen, sowohl in den nachfolgenden Klauseln als auch in
der Leistungsbeschreibung, ist daher nicht im rechtlichen Sinne eines
urheberrechtlichen Anspruchs zu verstehen, sondern vielmehr als faktisches
Recht zur Verwendung des cloudbasierten Systems für Mitarbeiter-Onboarding und
Compliance in der Gastronomie.
4.4.„Horeca HERO“ unterstützt
die Einweisung, Schulung, Aufgabenzuteilung für Mitarbeiter sowie die
Erstellung gesetzlich notwendiger Nachweisdokumente. Content-Elemente werden
gemäß den Anforderungen des Gesetzgebers dargestellt und inhaltlich auf dem
Laufenden gehalten. Es ersetzt nicht etwaige persönliche Unterweisungspflichten
des Unternehmers (z.B. Einweisung auf Arbeitsmittel, gesetzlich vorgesehene
Pflichtschulungen, etc.).
4.5.„Horeca HERO“ erfordert
grundsätzlich eine bestehende Internetverbindung.
4.6.„Horeca HERO“ wird
kontinuierlich verbessert und erweitert, wie unter Abschnitt 4 im Detail
erläutert wird. Daher wird es empfohlen, die Vertragsbedingungen einschließlich
der aktuellen Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu
speichern oder auszudrucken.
4.7. Um den Horeca HERO
uneingeschränkt nutzen zu können, ist der Kunde verpflichtet, die jeweils
aktuellen Systemvoraussetzungen zu erfüllen. Der Kunde wird darauf aufmerksam
gemacht, dass sich die Systemvoraussetzungen aufgrund regelmäßiger Updates
ändern oder erhöhen können. In diesem Fall ist der Kunde gegebenenfalls
verpflichtet, Anpassungen an seinem System vorzunehmen. Andernfalls kann die
Funktionsfähigkeit des Horeca HEROs nicht mehr
gewährleistet werden.
4.8.Gastro Check GmbH stellt keine Zugriffssoftware zur
Verfügung. Als geeignete Zugriffssoftware in der jeweils aktuellen Version
gelten die Internet-Browser Firefox, Safari, Google Chrome und Edge. Der Kunde
trägt eigenverantwortlich die Verantwortung für die Installation und
Beschaffung der Zugriffssoftware.
5. Weiterentwicklung
5.1.Um den Anforderungen und
Änderungswünschen der Kunden gerecht zu werden, ist die kontinuierliche
Weiterentwicklung der Produkte und Serviceleistungen, wie in der
Leistungsbeschreibung hervorgehoben, integraler Bestandteil des Vertrags. Dies
beinhaltet zwangsläufig die Möglichkeit von Änderungen in der Bedienung der
Lösung oder in den Serviceleistungen. Dies gilt insoweit, wie die Funktionalität
zumindest den Umfang abdeckt, den "Horeca
HERO" gemäß der Leistungsbeschreibung auf www.horeca-hero.com zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses aufwies. Etwaige Änderungen wird der Kunde per E-Mail
mitgeteilt.
5.2.Falls die Weiterentwicklung zu
einer Einschränkung oder – in sehr seltenen Ausnahmefällen – zur Aufgabe einer
bestehenden Funktionalität führt, informiert Gastro Check GmbH den Kunden
rechtzeitig vor der Umstellung über die geplante Änderung. Sollte aufgrund der
endgültigen Aufgabe der vorherigen Funktionalität "Horeca
HERO" nicht mehr nutzbar sein, erhält der Kunde ein Sonderkündigungsrecht.
In einem solchen Fall ist er befugt, den Vertrag ohne Einhaltung einer
Kündigungsfrist schriftlich zu kündigen. Die Mitteilung zur Umstellung weist
den Kunden explizit auf dieses Kündigungsrecht hin. Wenn der Kunde seine
Kündigung nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Implementierung der Änderung
erklärt, wird der Vertrag mit dem neuen Funktionsumfang fortgesetzt. Das
maßgebliche Datum hierfür ist das in der Mitteilung zur Umstellung genannte
Datum.
6. Preise und Zahlungsmodalitäten
6.1.Die Höhe der Vergütung
bestimmt sich nach dem schriftlichen individuellen Angebot von Gastro Check
GmbH, das jederzeit per E-Mail an info@horeca-hero.com angefordert werden kann.
Die Preisangaben bezeichnen dabei die Nettopreise und verstehen sich zuzüglich
Umsatzsteuer.
6.2.Die Zahlung der Vergütung erfolgt gemäß dem im Angebot festgelegten
Zahlungsplan. Sollte der Kunde während der Laufzeit dieses Angebots zusätzliche
Lizenzen erwerben, behält sich Gastro Check GmbH das Recht vor, den
Rechnungszyklus anzupassen. In diesem Fall wird die Vergütung für die
zusätzlichen Lizenzen gleichzeitig mit der Zahlung für die ursprüngliche Lizenz
in Rechnung gestellt. Der fällige Betrag kann entweder gemäß einer gesonderten
Einzugsermächtigung von einem Konto des Kunden nach Abschluss des jeweiligen
Vertrages abgebucht werden, oder der Kunde hat den Betrag zum vorgesehenen
Zeitpunkt auf das im Angebot angegebene Konto von Gastro Check GmbH zu
überweisen. Eine elektronische Rechnung über den genannten Betrag wird dem
Kunden ausgestellt.
6.3.Im Fall einer nicht erfolgten
Zahlung behält sich Gastro Check GmbH das Recht vor, die Erbringung der
Leistung vorübergehend auszusetzen, bis die Zahlung vollständig eingegangen
ist. Der Kunde ist berechtigt, nur mit solchen Forderungen gegen Gastro Check
GmbH aufzurechnen, die unbestritten sind, von Gastro Check GmbH anerkannt
wurden oder rechtskräftig festgestellt wurden. Diese Beschränkungen gelten
nicht, sofern die Forderung aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultiert wie
diejenige von Gastro Check GmbH, gegen die aufgerechnet werden soll.
6.4.Wenn der Kunde nicht innerhalb
von 10 Tagen nach Erhalt einer Rechnung von Gastro Check GmbH widerspricht,
gilt die Forderung in Bezug auf den Grund und die Höhe als anerkannt.
6.5.Gastro Check GmbH ist vor Gutschrift der Anzahlung nicht verpflichtet,
mit der Ausführung der vereinbarten Leistungen zu beginnen.
7. Zahlungsverzug, Eigentumsvorbehalt
7.1. Im Falle eines Zahlungsverzugs des Kunden gelten die gesetzlichen
Verzugszinsen gemäß § 456 UGB als vereinbart. Der Kunde verpflichtet sich
darüber hinaus, im Fall des Zahlungsverzugs sämtliche Mahn- und Inkassospesen,
sowie eventuelle Rechtsvertretungskosten zur zweckentsprechenden
Rechtsverfolgung zu ersetzen. Gastro Check GmbH behält sich vor, für die erste
Mahnung angemessene Mahnspesen in Höhe von € 10,- und für die zweite Mahnung
angemessene Mahnspesen in Höhe von € 25,- in Rechnung zu stellen. Gastro Check
GmbH behält sich das Recht vor, entstandene Mehrkosten geltend zu machen.
7.2. Im Falle eines Zahlungsverzugs ist Gastro
Check GmbH nicht verpflichtet, die Leistungsausführung fortzusetzen, und die
Verpflichtungen von Gastro Check GmbH ruhen, bis der fällige Rechnungsbetrag
beglichen wurde. Dies gilt auch für Leistungen, die im Rahmen anderer Verträge
mit dem Kunden zu erbringen sind. Bei Zahlungsverzug ist Gastro Check GmbH
berechtigt, den Zugriff auf den Horeca HERO zu
unterbinden, das vereinbarte Entgelt in voller Höhe fällig zu stellen und/oder
entweder am Vertrag festzuhalten oder unter Setzung einer Nachfrist von 10
Tagen vom Vertrag zurückzutreten. In letzterem Fall ist der Kunde verpflichtet,
das vereinbarte Entgelt in voller Höhe zu bezahlen.
7.3.Im Falle der
Vertragsbeendigung ist Gastro Check GmbH zur Herausgabe von möglicherweise im
Verfügungsbereich von Gastro Check GmbH stehenden (gespeicherten) Daten des
Kunden erst verpflichtet, wenn der Kunde alle offenen Forderungen von Gastro
Check GmbH erfüllt hat. Gastro Check GmbH behält sich ein Zurückbehaltungsrecht
an den Daten vor. Die erforderlichen Leistungen von Gastro Check GmbH im
Zusammenhang mit der Herausgabe der Daten sind vom Kunden zu vergüten, wobei
ein Stundensatz von € 190,- netto als vereinbart gilt.
7.4.Die von Gastro Check GmbH
gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten
Entgeltes im Eigentum von Gastro Check GmbH.
7.5. Nutzungs-
und/oder Verwertungsrechte, insbesondere Lizenzrechte, die von Gastro Check
GmbH eingeräumt werden, gehen erst mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten
Entgelts auf den Kunden über. Sollte der Kunde die Leistungen von Gastro Check
GmbH bereits vor vollständiger Bezahlung nutzen, basiert diese Nutzung auf
einer jederzeit widerrufbaren Bittleihe.
8. Mitwirkungspflicht
8.1.Der Kunde ist verpflichtet,
Gastro Check GmbH zeitnah alle Informationen und Unterlagen vollständig zur
Verfügung zu stellen, die für die Erbringung der vereinbarten Leistung
notwendig sind. Zusätzlich dazu verpflichtet sich der Kunde, Gastro Check GmbH
über sämtliche Umstände zu informieren, die für die Leistungserbringung von
Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst im Verlauf der
Leistungsausführung bekannt werden. Darüber hinaus hat der Kunde den
entstehenden Mehraufwand zu ersetzen, der durch unrichtige, unvollständige
und/oder nachträglich geänderte Angaben verursacht wird. Gastro Check GmbH ist
berechtigt, dem Kunden den entsprechenden Mehraufwand auf Grundlage des
vereinbarten Stundensatzes in Rechnung zu stellen.
9. Fremdleistungen, Beauftragung von Subunternehmen
9.1.Gastro Check GmbH behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen die
vereinbarte Leistung entweder selbst zu erbringen oder sich dazu sowohl
selbstständiger als auch unselbstständiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu
bedienen.
10. Termine
10.1.
Die von Gastro Check GmbH angegebenen Liefer- und/oder Leistungsfristen
gelten als unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich eine
verbindliche Vereinbarung getroffen wurde.
10.2. Unabhängig davon ruhen die
Leistungsverpflichtungen von Gastro Check GmbH für die Dauer und im Umfang
eines eventuellen Hindernisses. Jegliche vereinbarten Fristen verlängern sich
entsprechend, wenn die Umsetzung der vereinbarten Leistung durch Gründe verzögert
wird, die nicht von Gastro Check GmbH zu vertreten sind (z. B. höhere Gewalt
oder andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare
Ereignisse).
11. Support und Support-Vertrag
11.1.
Gemäß den Angaben in der Leistungsbeschreibung bietet Gastro Check GmbH
verschiedene Serviceleistungen an. Die inbegriffenen Leistungen variieren je
nach Lizenztyp und sind in der entsprechenden Vergütung enthalten. Darüber
hinaus besteht die Möglichkeit, bestimmte Serviceleistungen gegen Zahlung eines
zusätzlichen Entgelts in Anspruch zu nehmen. Die kontinuierliche Betreuung
unterliegt den nachfolgenden Bedingungen.
11.2. Im Zusammenhang mit dem dauerhaften Support
gelten folgende Definitionen:
- "Support-Kontaktperson" bezeichnet bis
zu drei vom Kunden namentlich benannte Mitarbeiter, die ausschließlich
befugt sind, Vorfälle an Gastro Check GmbH zu melden. Ein
"Vorfall" bezeichnet eine Fehlfunktion des Horeca
HEROs, die für die Nutzung erforderliche Hard- und Software betrifft.
- "Reaktionszeiten" bezeichnen den
Zeitraum zwischen dem Eingang der Mitteilung eines Vorfalls bei Gastro
Check GmbH und der ersten Reaktion gegenüber dem Kunden durch Rückruf,
E-Mail oder den Beginn der Arbeiten zur Behebung der Störung.
- "Geschäftszeiten" bezeichnen die
üblichen Geschäftszeiten, mit einem Mindestumfang von 09:00 Uhr bis 18:00
Uhr von Montag bis Freitag. Gesetzliche Feiertage in Österreich sind
ausgenommen.
- "Arbeitstage" bezeichnen die Tage von
Montag bis Freitag, wobei gesetzliche Feiertage in Österreich ausgenommen
sind.
11.3. Vorfälle werden in folgende
Kategorien eingeteilt:
Schweregrad
|
Beschreibung
|
Erste Reaktionszeit
|
Lösungszeit
|
Kritisch (P1)
|
Aktive Ausnutzung, größerer Systemausfall, Datenschutzverletzung,
Ransomware-Angriff
|
Innerhalb von 4 Stunden
|
Vollständige Schadensbegrenzung innerhalb von 12 Stunden
|
Hoch (P2)
|
Erhebliches Sicherheitsrisiko, unbefugter Zugriffsversuch,
DDoS-Angriff
|
Innerhalb von 8 Stunden
|
Lösung innerhalb von 24 Stunden
|
Mittel (P3)
|
Verdächtige Aktivitäten, Systemschwachstellen, fehlgeschlagene
Sicherheitsprüfungen
|
Innerhalb von 12 Stunden
|
Lösung innerhalb von 3 Arbeitstagen
|
Gering (P4)
|
Geringfügige Sicherheitsfehlkonfigurationen, unkritische Patches
|
Innerhalb von 24 Stunden
|
Lösung innerhalb von 7 Geschäftstagen
|
11.4. Die Reaktion kann in einer
Nachricht des technischen Personals oder in der Beseitigung der Störung liegen.
Die Meldung erfolgt ausschließlich durch eine Support-Kontaktperson an die
E-Mail-Adresse support@horeca-hero.com.
11.5. Vertraulichkeitsvereinbarungen
(NDAs), Service Level Agreements (SLAs) und Auftragsverarbeitungsverträgen
(AVV) werden auf Anfrage an privacy@horeca-hero.com
vorbereitet und abgefasst.
12. Kündigung von Dauerschuldverhältnissen
12.1. Beide Vertragsparteien haben das
Recht, bestehende Dauerschuldverhältnisse mit monatlichen Kosten (insbesondere
Support-Vertrag, Schnittstellen/Zusatzmodule, ausgenommen Ratenkauf) nach
Ablauf eines eventuell vereinbarten Kündigungsverzichts unter Beachtung der in
3.10. genannten Kündigungsfrist zu kündigen.
13. Ratenkauf des Horeca HEROs
13.1. Der Kunde kann gegen Zahlung
einer Bearbeitungsgebühr die Option nutzen, eine Nutzungslizenz für den Horeca HERO über einen Ratenkauf zu erwerben. In diesem
Fall hat der Kunde die Möglichkeit, das Gesamtentgelt gemäß der getroffenen
Vereinbarung in Raten zu begleichen. Falls keine anderslautende Vereinbarung
besteht, ist der Kunde verpflichtet, eine Anzahlung in Höhe von 15% des
Gesamtentgeltes bei Vertragsabschluss zu leisten und den verbleibenden Betrag
in 60 gleichbleibenden monatlichen Raten bis spätestens zum 5. eines jeden
Monats im Voraus zu begleichen.
13.2.
Falls der Kunde mit zwei aufeinanderfolgenden monatlichen Raten in
Zahlungsverzug gerät, tritt Terminverlust ein, und der gesamte ausstehende
Betrag wird sofort fällig.
13.3. Im Falle des Ratenkaufs
besteht keine Möglichkeit zur Kündigung. Der Kunde ist in jedem Fall dazu
verpflichtet, das vereinbarte Gesamtentgelt zu entrichten.
14. Schulungen
14.1.
Die Durchführung einer Schulung ist nicht automatisch in den üblichen
Leistungen von Gastro Check GmbH enthalten, sondern erfordert eine separate
Vereinbarung mit entsprechender Vergütungsregelung. Gastro Check GmbH ist
bereit, dem Kunden ein maßgeschneidertes Angebot für eine Schulung des Kunden
oder seiner Mitarbeiter zu erstellen. Das Hauptziel der Schulung besteht darin,
den Kunden oder seine Mitarbeiter in die eigenständige Abwicklung von
Arbeitsprozessen mit dem Horeca HERO zu befähigen.
Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn die Teilnehmer während der Schulung
von anderen Aufgaben entbunden sind.
15. Vorzeitige Beendigung des Vertrages
15.1.
Gastro Check GmbH behält sich das Recht vor, den abgeschlossenen Vertrag
aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung zu beenden. Ein wichtiger Grund
liegt insbesondere vor, wenn:
- die Leistung aufgrund von vom Kunden zu
vertretenden Gründen unmöglich wird oder trotz einer 14-tägigen
Fristsetzung weiterhin verzögert wird,
- der Kunde trotz schriftlicher Abmahnung und einer
Fristsetzung von 14 Tagen fortgesetzt gegen wesentliche Verpflichtungen
aus dem Vertrag verstößt (z. B. nicht fristgerechte Zahlung eines fälligen
Betrags, Verletzung von Mitwirkungspflichten usw.),
- berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des
Kunden bestehen und dieser gegebenenfalls von Gastro Check GmbH verlangte
Vorauszahlungen nicht leistet,
- der Kunde seinen Zahlungspflichten trotz
Abmahnung nicht fristgerecht nachtkommt.
15.2.
Im Falle einer vorzeitigen Vertragsauflösung durch Gastro Check GmbH
verpflichtet sich der Kunde, das ursprünglich vereinbarte ,
noch ausständige Honorar innerhalb von maximal 14 Tagen ab dem Zeitpunkt der
vorzeitigen Vertragsbeendigung vollständig zu entrichten.
15.3.
Der Kunde hat das Recht, den Vertrag aus wichtigen Gründen zu beenden.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn Gastro Check GmbH trotz
schriftlicher Abmahnung und einer angemessenen Nachfrist von mindestens 14
Tagen fortgesetzt gegen wesentliche Bestimmungen des abgeschlossenen Vertrags
verstößt.
15.4.
Die Veräußerung des Unternehmens oder die Betriebseinstellung seitens
des Kunden stellt keinen wichtigen Grund für die vorzeitige Beendigung des
Vertrages dar.
16. Aufrechnungsverbot und Zurückbehaltungsrecht
16.1.
Der Kunde ist nur berechtigt, mit solchen Gegenforderungen aufzurechnen,
die im rechtlichen Zusammenhang mit der Forderung von Gastro Check GmbH stehen,
gerichtlich festgestellt oder von Gastro Check GmbH anerkannt wurden, sowie im
Falle der Zahlungsunfähigkeit von Gastro Check GmbH.
16.2.
Die Option zur Aufrechnung mit Gegenforderungen, die im rechtlichen
Zusammenhang mit der Forderung von Gastro Check GmbH stehen, besteht nicht,
wenn der Kunde als Unternehmer im Sinne des § 1 Abs 1 Z 1 KSchG einzustufen
ist.
16.3.
Die gesetzlichen Zurückbehaltungsrechte des Kunden bleiben unberührt.
17. Urheberrecht, Einräumung eines Nutzungsrechtes
17.1.
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Gastro Check GmbH als Urheber
des Horeca HEROs das ausschließliche Recht hat, den Horeca HERO gemäß den gesetzlichen Beschränkungen zu
verwerten (Verwertungsrechte). Dies umfasst auch vom Kunden in Auftrag gegebene
Individualprogrammierungen, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen
wurde, und erfolgt im Rahmen der Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes und
anderer geltender Rechtsnormen.
17.2. Mit vollständiger Bezahlung des
vereinbarten Entgelts erwirbt der Kunde ein nicht ausschließliches
Nutzungsrecht an der von Gastro Check GmbH erbrachten Hauptleistung (Horeca HERO Software,
Schnittstellen/Zusatzmodule, etc.). Dieses Nutzungsrecht erstreckt sich auf die
vereinbarten Rahmenbedingungen und Zwecke.
17.3. Der Kunde ist berechtigt, die
vertragsgegenständlichen Leistungen teilweise oder vollständig einem Dritten
(z.B. einem Werbekunden) zur Nutzung zu überlassen, entgeltlich oder
unentgeltlich, im Rahmen des in Punkt 16.2. gewährten Nutzungsrechts. In
solchen Fällen bleibt der Kunde der Vertragspartner von Gastro Check GmbH, und
es entsteht kein unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen Gastro Check GmbH
und dem Dritten.
17.4. In Bezug auf Fremdleistungen
(z.B. zugekaufte Schnittstellen) erwirbt der Kunde die Nutzungs- und
Verwertungsrechte gemäß den Vereinbarungen des jeweiligen (dritten)
Rechteinhabers.
17.5. Falls für die Nutzung einer
Schnittstelle oder eines Zusatzmoduls der Abschluss eines Vertrags mit einem
Dritten (z.B. Personalverwaltungssoftware, etc.) erforderlich ist, obliegt es
dem Kunden, den Vertrag mit diesem Dritten abzuschließen.
17.6.
Bei Übertragung der Horeca HERO Software-Lizenz behält
Gastro Check GmbH sämtliche Rechte, den Titel und das Interesse an den
lizenzierten Inhalten oder Ressourcen. Die Lizenzübertragung bedeutet keine
Übertragung von Eigentumsrechten, und sämtliche geistigen Eigentumsrechte an den
lizenzierten Materialien verbleiben bei Gastro Check GmbH. Die Übertragung der
Lizenz unterliegt den Bedingungen dieses Vertrags, und der neue Lizenznehmer
ist an dieselben Bestimmungen gebunden wie der ursprüngliche Kunde. Jeglicher
Missbrauch oder Verstoß gegen die vereinbarten Bedingungen berechtigt Gastro
Check GmbH, die Lizenz zu widerrufen und alle zugehörigen Rechte
zurückzufordern.
18. Referenzen
18.1. Der Kunde stimmt ausdrücklich zu,
dass Gastro Check GmbH befugt ist, auf eigenen Werbeträgern (insbesondere auf
der Website von Gastro Check GmbH) den Namen und das Firmenlogo des Kunden als
Referenz für die bestehende oder frühere Geschäftsbeziehung zu verwenden. Der
Kunde hat das Recht, diese Zustimmung jederzeit schriftlich zu widerrufen.
19. Verfügbarkeit
19.1. Der Kunde erkennt an, dass eine
durchgehende Verfügbarkeit des Horeca HEROs
(einschließlich Schnittstellen/Zusatzmodule) von Gastro Check GmbH oder deren
Funktionen nicht vollständig gewährleistet werden kann. Gastro Check GmbH
sichert dem Kunden zu, dass die von Gastro Check GmbH oder deren
Erfüllungsgehilfen (z. B. Datenbankserver) bereitgestellten Dienstleistungen
(z. B. Software, Datenbankzugriff usw.) eine Erreichbarkeit von 90 % pro Jahr
aufweisen. Perioden, in denen ein Zugriff, insbesondere auf die Server und die
darauf befindlichen Inhalte, aufgrund technischer oder anderer Probleme, die
außerhalb des Einflussbereichs von Gastro Check GmbH liegen (z. B. Ausfall des
Internet-Backbones, Ausfall des Internet-Providers des Kunden, höhere Gewalt,
Verschulden Dritter usw.), nicht möglich ist, werden nicht auf die von Gastro
Check GmbH zugesicherte Erreichbarkeit angerechnet.
20. Datenverlust, Datensicherung, Datenschutz
20.1. Bei der Erbringung von Leistungen
durch Gastro Check GmbH besteht die Möglichkeit von Datenverlusten. Daher ist
der Kunde dazu verpflichtet, vor Beginn der Leistungserbringung durch Gastro
Check GmbH eine umfassende Datensicherung durchzuführen.
20.2. Der Kunde ist sich bewusst, dass
eine regelmäßige und vollständige Datensicherung für den reibungslosen Betrieb
des Horeca HEROs
unerlässlich ist. Gastro Check GmbH übernimmt keine Haftung für eventuelle
Schäden, die durch eine vorherige Leistungserbringung oder durch regelmäßige
und vollständige Datensicherung hätten vermieden werden können.
20.3. Gastro Check GmbH verwendet
derzeit Amazon Web Services (AWS) als Anbieter von Cloud-Services. Die
AWS-Infrastruktur wird von Amazon kontrolliert. AWS wurde nach ISO 27001, SOC
1/SSAE 16/ISAE 3402 und SOC2 Typ II zertifiziert. Weitere Informationen zur
Sicherheit, die von AWS angeboten wird, finden Sie im Amazon Web Services
Security Center (https://aws.amazon.com/security/).
20.4. Die lückenlose Sicherheit von
Daten, die von Gastro Check GmbH übermittelt oder gespeichert werden, kann
nicht garantiert werden. Es ist dem Kunden bekannt, dass weder die Übertragung
von Daten über das Internet noch die Speicherung von Daten vollständig sicher
sind. Wenn der Kunde die Übertragung von Daten schützen will, muss er eine
verschlüsselte Verbindung mit Horeca HERO nutzen. Der
Betrieb des Horeca HEROs über das Internet oder
andere Netzwerke außerhalb seiner Kontrolle wird von der Gastro Check GmbH
nicht übernommen.
20.5. Zur Durchsetzung akzeptabler
Nutzungs- oder Datenschutzrichtlinien des Unternehmens oder auf Anforderung
einer Regierungs- oder Regulierungsbehörde (einschließlich Vorladungen oder
Gerichtsbeschlüssen) oder zu anderen gesetzlich vorgeschriebenen Zwecken wird
die Gastro Check GmbH nur Bild- und Videoaufnahmen überwachen, anzeigen oder
löschen, die vom Kunden bereitgestellt werden.
20.6. Die rechtliche Zulässigkeit der
hochgeladenen Bild- und Videodateien des Kunden liegt nicht in der
Zuständigkeit der Gastro Check GmbH. Es obliegt dem Kunden allein, dafür zu
sorgen, dass die hochgeladenen Bild- und Videodateien nicht gegen Rechte Dritter
verstoßen, darunter Urheberrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte und
Datenschutzrechte.
20.7. Um die hochgeladenen Bild- und
Videodateien zu verwenden und zu teilen, erklärt und garantiert der Kunde, dass
er alle erforderlichen Rechte, Lizenzen und Genehmigungen erhält. Bei Verstößen
gegen geltendes Recht oder die Nutzungsbedingungen des Dienstes behält sich
Gastro Check GmbH das Recht vor, hochgeladene Bild- und Videodateien zu
überprüfen und zu streichen.
20.8. Eine Verwendung oder das
Hochladen rechtswidriger Bild- und Videodateien durch den Kunden führt nicht zu
Schäden oder Verlusten für die Gastro Check GmbH. Wenn der Kunde rechtswidrige
Videodateien verwendet oder hochlädt, stimmt er zu, dass das Unternehmen von
allen Ansprüchen, Klagen oder Verlusten befreit wird.
20.9. Gastro Check GmbH hat das Recht,
Videodateien, die von Kunden hochgeladen wurden, auch für Dritte zur
Vertragsausführung zu nutzen. Der Kunde stimmt zu, dass das Unternehmen diese
Bild- und Videodateien ausreichend nutzen kann, um die vereinbarten Dienstleistungen
zu erbringen und den Vertrag einzuhalten.
21. Zustimmung zur Kontaktaufnahme zu Werbezwecken
21.1. Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass Gastro
Check GmbH Kontakt mit ihm per E-Mail und per Post aufnimmt, insbesondere durch
Versenden von Newslettern. Dies erfolgt, um den Kunden über neue Produkte und
Dienstleistungen von Gastro Check GmbH zu informieren oder ihm neue Angebote zu
unterbreiten. Der Kunde erklärt sich außerdem damit einverstanden, dass die für
die Zusendung des Newsletters erforderlichen Daten von Gastro Check GmbH
verarbeitet werden. Es wird darauf hingewiesen, dass der Kunde seine Zustimmung
jederzeit per E-Mail, Fax, Post oder telefonisch widerrufen kann.
22. Gewährleistung
22.1. Der Kunde hat etwaige Mängel unverzüglich,
spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Erbringung der Leistung durch
Gastro Check GmbH, verdeckte Mängel innerhalb von 14 Tagen nach deren
Feststellung, schriftlich unter genauer Beschreibung des Mangels anzuzeigen.
Andernfalls gilt die erbrachte Leistung als genehmigt und frei von Mängeln. In
einem solchen Fall sind die Geltendmachung von Gewährleistungs- und
Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von
Mängeln ausgeschlossen.
22.2. Bei einer berechtigten und
fristgerechten Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder
Austausch der Leistung durch Gastro Check GmbH zu. Gastro Check GmbH wird die
Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde Gastro Check GmbH alle
erforderlichen Maßnahmen zur Untersuchung und Mängelbehebung ermöglicht. Gastro
Check GmbH kann die Verbesserung der Leistung verweigern, wenn sie unmöglich
oder mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall
steht dem Kunden das gesetzliche Recht auf Preisminderung zu.
22.3. Unregelmäßige Systemabstürze, die
nicht reproduzierbar sind und das übliche Maß des Horeca HEROs nicht überschreiten, gelten
nicht als Mangel. Ebenso werden Fehler beim Betrieb des Horeca HEROs nicht als Mangel
betrachtet, wenn sie auf die Systemumgebung des Kunden zurückzuführen sind, die
nicht von Gastro Check GmbH geliefert wurde.
22.4. Änderungen oder Eingriffe in den Horeca HERO, die vom Kunden oder einem
Dritten ohne vorherige Zustimmung von Gastro Check GmbH durchgeführt werden und
über die dem Kunden eingeräumten Konfigurationsmöglichkeiten des Horeca HEROs hinausgehen, führen zum
Verlust sämtlicher Gewährleistungsansprüche des Kunden.
22.5. Die Gewährleistungsfrist beträgt
sechs Monate ab Lieferung bzw. Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt,
Zahlungen aufgrund von Beanstandungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung
des § 924 ABGB wird ausgeschlossen, sodass der Kunde in jedem Fall nachweisen
muss, dass der von ihm behauptete Mangel bereits bei der Übergabe vorhanden
war.
23. Haftung
23.1. Gastro Check GmbH übernimmt keine
Haftung – mit Ausnahme von Personenschäden – für Schäden, sofern diese nicht
auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handlung von Gastro Check GmbH,
deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen und das
schadensverursachende Verhalten nicht die wesentlichen Verpflichtungen von
Gastro Check GmbH aus dem abgeschlossenen Vertrag betrifft. Dieser
Haftungsausschluss findet keine Anwendung bei vollständig unvorhersehbaren oder
untypischen Schäden, mit denen der Kunde nicht rechnen konnte.
23.2. Jegliche Haftung für mittelbare
Schäden und Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist ausnahmslos
ausgeschlossen.
23.3. Der Kunde erkennt an, dass die
Verwendung des Horeca HEROs lediglich als ergänzende
Schulungshilfe erfolgt und nicht als Ersatz für individuelle Anleitung und
Überwachung durch qualifiziertes Schulungspersonal oder Fachexperten gedacht
ist. Gastro Check GmbH übernimmt keine Haftung für etwaige Folgen, die aus
einer ausschließlichen Abhängigkeit vom Horeca HERO
ohne entsprechende persönliche Unterweisung entstehen könnten. Es obliegt dem
Kunden sicherzustellen, dass alle relevanten und gesetzlichen Vorschriften und
Bestimmungen eingehalten werden.
24. Datenschutzmitteilung
24.1. Gastro Check GmbH erfasst
ausschließlich personenbezogene Daten, die für die Durchführung und Abwicklung
der Leistungen von Gastro Check GmbH erforderlich sind. Die Datenverarbeitung
erfolgt daher auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit b)
DSGVO (Vertragserfüllung).
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
ist:
Gastro Check GmbH
Rennweg 1
6020 Innsbruck
UID-Nr.: ATU66451706
Geschäftsführer: Christian Vogler
Telefon: +43 (0) 699 150 75 945
E-Mail: info[at]horeca-hero.com
24.2. Der Kunde, als Betroffener im
Sinne der DSGVO, hat das Recht auf Auskunft über seine gespeicherten
personenbezogenen Daten, deren Herkunft, Empfänger, den Zweck der
Datenverarbeitung sowie ein Recht auf Berichtigung, Datenübertragung,
Widerspruch, Einschränkung der Bearbeitung sowie Sperrung oder Löschung
unrichtiger oder unzulässig verarbeiteter Daten.
24.3. Der Kunde hat das Recht, eine
erteilte Einwilligung zur Nutzung seiner personenbezogenen Daten zu widerrufen.
24.4. Falls der Kunde der Meinung ist,
dass die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch Gastro Check GmbH
gegen das geltende Datenschutzrecht verstößt oder seine datenschutzrechtlichen
Ansprüche in anderer Weise verletzt wurden, besteht die Möglichkeit, sich bei
der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren. In Österreich ist die
Datenschutzbehörde zuständig.
24.5. Der Schutz personenbezogener
Daten erfolgt durch angemessene organisatorische und technische Maßnahmen.
Hierbei geht es vor allem um Schutz gegen unerlaubten, rechtswidrigen oder
zufälligen Zugriff, Verarbeitung, Verlust, Nutzung und Manipulation. Gastro
Check GmbH übernimmt jedoch keine Haftung für die Offenlegung von Informationen
aufgrund von nicht von Gastro Check GmbH verursachten Übertragungsfehlern
und/oder unbefugtem Zugriff durch Dritte (z. B. Hackerangriffe).
24.6. Der Kunde ist berechtigt, im Rahmen der DSGVO
und unter strikter Einhaltung ihrer Bestimmungen, personenbezogene Daten
Dritter weiterzugeben, soweit dies zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses und
der damit verbundenen Lizenzvereinbarung erforderlich ist. Die Weitergabe
erfolgt ausschließlich an autorisierte Personen oder Dritte, die unmittelbar an
der Erfüllung des Vertrags beteiligt sind. Beide Parteien verpflichten sich,
sicherzustellen, dass die übermittelten Daten nicht für andere Zwecke als die
im Rahmen dieses Vertrags ausdrücklich festgelegten verwendet werden.
24.7. Die Daten werden nicht länger
aufbewahrt als für die Erfüllung der vertraglichen oder gesetzlichen
Verpflichtungen und zur Abwehr möglicher Haftungsansprüche erforderlich ist.
24.8. Diese Bestimmungen gelten für die
gesamte Dauer des Vertragsverhältnisses und darüber hinaus, soweit dies zur
Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlich ist oder gesetzliche
Aufbewahrungspflichten bestehen.
25. Änderungsvorbehalt
25.1. Der Kunde stimmt ausdrücklich zu,
dass Gastro Check GmbH die vorliegenden AGB durch überarbeitete AGB ersetzt,
sofern der Kunde nicht innerhalb von 4 Wochen nach Mitteilung und Übermittlung
der überarbeiteten AGB den Änderungen widerspricht.
25.2. Im Falle eines rechtzeitigen
Widerspruchs des Kunden bleiben die zuletzt vereinbarten AGB unverändert
gültig. Gastro Check GmbH behält sich in diesem Fall das außerordentliche
Kündigungsrecht vor, wodurch bestehende Dauerschuldverhältnisse unter Einhaltung
einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum jeweiligen Monatsende gekündigt werden
können.
25.3. Bei ausbleibendem fristgerechten
Widerspruch treten ab dem Tag nach Ablauf der Widerspruchsfrist die
überarbeiteten AGB anstelle der zuletzt vereinbarten AGB in Kraft und gelten
für das Vertragsverhältnis zwischen Gastro Check GmbH und dem Kunden.
25.4.
Im Falle wesentlicher Veränderungen in den technischen, wirtschaftlichen
oder rechtlichen Rahmenbedingungen nach Vertragsschluss behält sich Gastro
Check GmbH das Recht vor, den Inhalt dieses Vertrags – unter Ausschluss der
Hauptleistungspflichten – anzupassen, sofern dies für den Kunden zumutbar ist.
25.5.
Gastro Check GmbH wird dem Kunden die geänderten Vertragsbestimmungen
per E-Mail oder auf www.horeca-hero.com mitteilen. Gleichzeitig wird
der Kunde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die jeweilige Änderung
Vertragsbestandteil wird, sofern der Kunde nicht innerhalb einer Frist von vier
Wochen ab Bekanntgabe der Änderung per E-Mail an info@horeca-hero.com oder
schriftlich widerspricht.
25.6. Falls der Kunde den Änderungen
form- und fristgerecht widerspricht, bleibt der Vertrag unverändert. In diesem
Fall hat Gastro Check GmbH das Recht, den Vertrag mit einer Frist von vier
Wochen zu kündigen, sofern die Fortsetzung des unveränderten Vertrags für
Gastro Check GmbH unzumutbar ist.
26. Sonstige Bestimmungen
26.1. Der Kunde gewährleistet, dass er
im Rahmen der Softwarenutzung, insbesondere beim Versand von Newslettern und
ähnlichen Aktivitäten, sämtliche geltenden gesetzlichen Bestimmungen einhält.
26.2. Sollte eine einzelne Bestimmung
dieser AGB unwirksam sein, so beeinträchtigt dies nicht die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen sowie der geschlossenen Verträge, auf die diese AGB Anwendung finden. Die unwirksame Bestimmung wird
vielmehr durch eine wirksame ersetzt, die dem Sinn und Zweck der ursprünglichen
Bestimmung möglichst nahekommt.
27. Gerichtsstand und Erfüllungsort
27.1. Für sämtliche Streitigkeiten, die
sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zu Gastro Check GmbH
ergeben, wird ausschließlich die Zuständigkeit des sachlich zuständigen
Gerichts am Geschäftssitz von Gastro Check GmbH als vereinbart betrachtet.
27.2. Der Erfüllungsort für
Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist der Geschäftssitz von Gastro Check
GmbH, selbst wenn die Leistung am Standort des Kunden erbracht wurde.
28. Anwendbares Recht
28.1. Das anwendbare Recht ist
österreichisches Recht, wobei das UN-Kaufrecht ausdrücklich ausgeschlossen ist.
Verbraucher, deren gewöhnlicher Aufenthalt nicht in Österreich liegt,
unterliegen den zwingenden verbraucherrechtlichen Vorschriften ihres jeweiligen
Heimatlandes, sofern diese für den Verbraucher vorteilhafter sind als die
entsprechenden österreichischen Bestimmungen.
29. Geltungsbereich europäischer Normen und länderspezifische
Abweichungen
29.1. Der Horeca
HERO wurde nach europäischen Standards entwickelt und entspricht den
einschlägigen EU-Richtlinien und Normen. Der Kunde hat zu beachten, dass im
gewünschten Einsatzland spezifische nationale Gesetze und Vorschriften gelten,
die von den europäischen Standards oder den Standards in den oben genannten
Ländern abweichen können. Bei einer Nutzung des Horeca
HEROs außerhalb von Österreich, Deutschland und Südtirol (Italien) wird
ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Horeca HERO
nicht speziell an die gesetzlichen, regulatorischen oder normativen
Anforderungen anderer Länder angepasst wurde. Die Gastro Check GmbH übernimmt
keine Haftung für Schäden, die aus einer fehlerhaften Nutzung oder einer
Nutzung entstehen, die nicht den gesetzlichen Anforderungen im jeweiligen
Einsatzland entspricht.